Zuviel Aluminium in der Luft?Schadstoffmessungen waren Thema im Bützflether Ortsrat Schlussbericht liegt Ende November vor
d. Bützfleth. Wie ist es um eine mögliche Schadstoffbelastung der Luft in Bützfleth bestellt? Dieser Frage sollte in den vergangenen zwölf Monaten auf Veranlassung der örtlichen Bürgerinitiative (BI) auf den Grund gegangen werden - mit Messungen an vier Punkten in dem Stader Ortsteil. Kostenpunkt: 50.000 Euro. Auf der Sitzung des Bützflether Ortsrates am 25. November wird das von der Stadt mit der Erhebung der Messwer-te beauftragte Institut Aneco das Abschlussgutachten vorlegen. Ob dieser Bericht neue Erkenntnisse gegenüber den zwei bereits ver-öffentlichten Halbjahresberichten bringen wird, bleibt abzuwarten. Ganz zufrieden ist man bei der BI mit den bisherigen Ergebnissen offenbar nicht, wie auf der jüngs-ten Ortsratssitzung deutlich wur-de: Dort hakte BI-Mitglied Jan Witt im Rahmen der Bürgerfragestun-de nach, wie die Stadt weiter mit der Thematik umgehen will.Die BI Bützfleth hatte mit der Stadt vereinbart, dass sie an den Aneco-Gutachter Dr. Klaus Berger ergänzende Fragen richten darf. In den insgesamt acht Fragen geht es u.a. um die Methodik des Messprogramms und um die Einbeziehung vor Ort erhobener Wetterdaten, um mögliche Zusammenhän-ge von Windrichtung und der Höhe der gemessenen Schadstoffkonzentrationen herzuleiten. Das WOCHENBLAT T hatte bereits anhand eigener Aus-wertungen die Vermutung geäußert, dass bei Ostwind mehr Schadstoffe aus dem Industriegebiet Richtung Bützfleth transportiert wer-den. Auch die Fraktion der Wählergemeinschaft hatte auf der Sitzung gefordert, bei einer Beurteilung der Schadstoffwerte lokale Wet-terdaten heranzuziehen.In zwei weiteren Fragen bezieht sich die BI auf die hohen Aluminium-Werte, die gemessen wurden. Die BI möchte wissen, wie die-se hohen Werte toxikolo-gisch zu bewerten sind: „Was bedeutet das für Anwohner, Gartennutzung und Landwirt-schaft (Obstbau) in Bützfleth?“ Wie berichtet, liegen alle gemessenen Schadstoffe - darun-ter Blei und Arsen - deutlich unter den Grenzwerten. Einziger „Ausreißer“ ist Aluminium: Bei dem Leichtmetall wur-den Werte ermittelt, die die sogenannten Vergleichs-Kenngrößen für städtische und ländliche Gebiete zum Teil erheblich übersteigen und sich in einer Größen-ordnung bewegen, wie sie sonst in stark belasteten Citylagen vorkommt.Da es aber keine gesetz-lichen Grenzwerte beim Aluminium gibt, ist eine Beurteilung offenbar schwierig. Die Stadt hat deshalb eine Fachbehör-de um Hilfe gebeten: Die „Zentrale Unterstützungs-stelle für Luftreinhaltung“, die zum Gewerbeaufsicht-samt Hildesheim gehört, sollte eine Bewertung vor-nehmen. Nach Auskunft der Stadt liegt eine Stel-lungnahme aus Hildes-heim jetzt vor. Diese soll in das Aneco-Gutachten ein-fließen, das der Politik Ende November vorgelegt wird. Dann wird sicher auch die BI genau hinschauen. Eine Zusage, dass ihre Fragen allesamt beantwortet wer-den, gibt es nämlich nicht. „Das entscheidet der Gutachter selbst, worauf er eingeht“, erklärt Stadt-baurat Lars Kolk.Wenn das Gutachten vorliegt, muss die Politik entscheiden, ob die zunächst auf ein Jahr begrenz-ten Messungen fortgeführt wer-den und ob dann zusätzliche Para-meter untersucht werden. Aus Sicht der BI wäre das wünschens-wert. Sie hatte bereits kritisiert, dass hochgiftige Stoffe wie bei-spielsweise Quecksilber gar nicht in das Messprogramm aufgenom-men worden sind. Die hohen Alu-minium-Werte seien doch Hinweis genug, dass es eine Schadstoffbe-lastung aufgrund von Emissionen aus dem Industriegebiet gebe, so Witt in der Fragestunde. Stadtbaurat Kolk sicherte zu, dass sich die Verwaltung weiteren Untersuchungen nicht sperren werde, sofern dies der Wille der Politik sei. Er nahm aber auch das Land in die Pflicht: Dort liege die eigentliche Zuständigkeit, wenn es um die Messung von Schad-stoffen gehe. Neue Stader vom 7.10.2020
Jahresrückblick: Vor Gericht spielt das wahre Leben
In Erwartung eines anstrengenden und langweiligen Prozesses rund um die Müllverbrennungsanlage in Stade Bützfleth, hatte sich TAGEBLATT-Reporter Willfried Stief schon von einem spannenden Tag verabschiedet. Es sollte anders kommen.
Es sollte anders kommen.Wenn 20 Juristen über „immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigungen“ befinden und über „Nichtvollziehbarkeit“ und „Rechtswidrigkeit“ debattieren, dann hört sich das nach ganz dröger Juristerei an. Umso größer war für mich die Überraschung, dass der Streit um die Müllverbrennungsanlage in Bützfleth vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vor Lebendigkeit nur so strotzte. So wurde die neunstündige Verhandlung im voll besetzten Saal 1 wider Erwarten ein toller Tag.
Das ging schon damit los, dass das angegriffene Gewerbeaufsichtsamt versuchte, den einen der beiden Kläger, den Obstbauern Rolf Köser, aus dem Prozess zu ballern. Der habe doch den Betrieb in Bützfleth zwischenzeitlich an den Sohn übergeben, feuerte das Amt eine Salve ab. Darum habe der hier gar nichts mehr zu suchen.
Boah, dachte ich, wie fies ist das denn. Als sich Rolf Köser dann zu Wort meldete, wurde er gleich vom Vorsitzenden des 12. Senats weggebügelt. Er komme noch zu Wort, aber später, sagte der Richter. Auch nicht die feine Englische, dachte ich, aber im Laufe der Verhandlung lernte ich dazu: Es sollte juristisch und inhaltlich zur Sache gehen. Empörung, mochte sie auch noch so berechtigt sein, war zunächst fehl am Platze. Köser kam acht Stunden später noch zu Wort.
Es ging um viel bei der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht. Nämlich um den „Weiterbau einer Anlage zur thermischen Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“, im Volksmund auch gerne als Müllverbrennungsanlage oder gar Dreck- oder Giftschleuder tituliert.
Die Anfänge des groß angelegten Vorhabens auf Bützflethersand, eine Ersatzbrennstoffanlage zu bauen, um damit Dampf zu erzeugen, liegen mehr als zehn Jahre zurück. Die Firma Procon erhielt damals vom Gewerbeaufsichtsamt den Vorbescheid, Müll in einer Anlage verbrennen zu dürfen. Auch die Stadt unterstützte das Projekt, für das das Gewerbeaufsichtsamt 2008 und 2009 die Teilgenehmigungen eins und zwei erteilte.
Procon begann zu bauen, dann stockte es, weil die Firma pleite ging. Das Insolvenzverfahren zog sich hin, ein neuer Eigentümer sprang ein und führte das Projekt weiter. Das Gewerbeaufsichtsamt erteilte die dritte Teilgenehmigung.
Doch inzwischen hatte sich der Wind gedreht. Die Stadt erhob Klage gegen das Gewerbeaufsichtsamt und diese dritte Teilgenehmigung von 2016. Der vorgebrachte Grund: Damals war vorgesehen, Dampf zu erzeugen, was der ansässigen Industrie genutzt hätte. Die jetzige Anlage wolle die Energie aus dem Müll lediglich ins öffentliche Netz einspeisen. So gesehen, habe die Anlage mit der damals geplanten nicht mehr viel gemeinsam. Die Stadt und Obstbauer Köser, der eine Initiative gegen die Müllverbrennung hinter sich weiß, klagten gegen das Gewerbeaufsichtsamt.
Bei der Verhandlung am OVG gingen das Gewerbeaufsichtsamt und auch Vertreter des Projektbetreibers mit der Stadt hart ins Gericht. Die Stadt sei wundersamerweise gekippt und habe am Ende eines komplexen Genehmigungserfahrens eine 180-Grad-Wende hingelegt, schimpft die Vertreterin des Gewerbeaufsichtsamts. Eine 10-Grad-Wende aus politischen Gründen wird unterstellt.
Im Verfahren sei der Wurm drin, kommentiert der vorsitzende Richter des Senats ganz volkstümlich und wendet sich den zentralen Fragen zu. Aber auch das ganz allgemein verständlich. Da spricht der Richter von einem „Überschlauen“, der nach zehn Jahren daherkomme und einen unentdeckten Fehler findet. Und meint damit die Richter selbst. Denen war aufgefallen, dass sich der ursprünglich geplante Standort der Ersatzbrennstoffanlage nach der ersten Teilgenehmigung um 160 Meter nach Südosten verschoben hatte. Der Beisitzer bringt es auf den Punkt: „Sie bekommen einen Standortvorbescheid und verschieben daraufhin die Anlage um 160 Meter – da müssten rote Lampen angehen.“ Gingen aber nicht. Die Gewerbeaufsicht sei da nicht richtig sensibel gewesen, findet der Richter.
Was ihr letztlich das Genick brach. Die Verschiebung um 160 Meter ohne entsprechende Änderungen im Vorbescheid war zu gravierend, um die Planung durchzuwinken. Unabhängig davon kam noch hinzu, dass es seit 2013 eine schärfere Gesetzeslage gibt – so sind eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.
Um 18.30 Uhr, achteinhalb Stunden nach der Eröffnung der Verhandlung, kommt Rolf Köser dann doch zu Wort. Auch wenn die Übergabe an die nächste Generation laufe, sagt Köser, er sei Obstbauer mit ganzem Herzen, und es sei schwach vom Gewerbeaufsichtsamt, das anzuzweifeln. Was für ein Schlusssatz am Ende eines langen Verhandlungstages.
MÜLLVERBRENNUNGSANLAGE01.11.2019, 17:15Von Wilfried StiefSTADE/LÜNEBURG. Die Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg als Erfolg verbucht. Zwar ist die Müllverbrennungsanlage nicht ganz vomTisch, aber es sei aufwendig geworden, die Unzulänglichkeiten im Verfahren zu heilen. Die Richter hatten die dritte Teilgenehmigung des Gewerbeaufsichtsamts für den Bau einer Müllverbrennungsanlage auf Bützflethersand für teilweise rechtswidrig erklärt.Die Hansestadt Stade und ein Obstbauer aus Bützfleth als Vertreter der Bürgerinitiative hatten gegen die dritte Teilgenehmigung geklagt. Fast zwei Dutzend Juristen diskutierten die Rechtslage vor Gericht, nachdem mehrere tausend Seiten in Schriftsätzen die Akten über die Jahre wachsen ließen. Das Urteil des 12. Senats des Oberverwaltungsgerichts stufte das Vorhaben als teilweise rechtswidrig ein, weil nach dem positiven Vorbescheid, der vor allem die Anlage erlaubt und deren Standort festlegt, an eben diesem Standort gedreht wurde. Die Müllverbrennungsanlage wurde auf Wunsch des Antragstellers in 2008 um 160 Meter Richtung Deich verschoben. Damals interessierte das niemanden, auch die Stadt nicht, die damals das angestrebte Betriebskonzept zur Dampferzeugung für Industriebetriebe guthieß. Erst mit den eingereichten Klagen legten die Richter den juristischen Finger auf die wunde Stelle. Die Verschiebung der Anlage sei so gravierend, dass sie hätte genehmigt werden müssen, so die Richter. Wurde sie aber nicht. Unterm Strich muss das Gewerbeaufsichtsamt die Defizite bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Öffentlichkeitsbeteiligung beheben, falls das Unternehmen Planung und Bau des Kraftwerks vorantreiben will. Schwierigeres Genehmigungsverfahren! Hier setzt die BI an, um ihren „großen Erfolg“ zu erläutern. Zwar ist die dritteTeilgenehmigung im Verfahren nicht vollständig aufgehoben worden, wie die BI gehofft hatte, allerdings sei es angesichts des angewachsenen Widerstands bei der Stadt Stade und bei den Bürgern auch nicht einfach, dieses Genehmigungsverfahren noch zu heilen oder neu anzuschieben. „Eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung macht es möglich, auch das europäische Umweltrecht mit Wasserrecht und das Naturschutzrecht stärker als bisher im Verfahren zu berücksichtigen“, erklärt Dr.Jan Witt, Biologe und BI-Mitglied aus Bützfleth. Das heißt: Es wird umfangreicher und damit auch schwerer. „Das Engagement der Bürger wurde belohnt“, ergänzt BI-Mitglied Andrea Rolapp. Die BI Bützfleth wartet nun das schriftliche Urteil des Gerichts ab und entscheidet dann über die weiteren Schritte.Da es auch spannend bleibe, brauche sie, die BI, weiterhin tatkräftige Unterstützung, heißt es. Daher lädt sie zu einem Treffen am Donnerstag, 7.November, um 19 Uhr in das Gasthaus von Stemm in Bützfleth ein, um das erwartete Urteil des OVG zu besprechen und Fragen Interessierter zubeantworten. Bürger sehen Urteil als Erfolg - TAGEBLATT - Lokalnachrichten...https://www.tageblatt.de/lokales/stade_artikel,-Buerger-sehen-Urte...2 von 201.11.19, 20:35
Neuer Termin ist der 24.10.2019 um 10.00Uhr in Lüneburg.
Adresse:
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
BI informiert Bürger am Infostand und ruft zur Teilnahme an der öffentlichen Gerichtsverhandlung in Lüneburg auf.
Am 12. September 2019 um 10.00Uhr (gecancelt) beginnt vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg die öffentliche Gerichtsverhandlung um die 3.Teilgenehmigung und Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage (EBS-Anlage) auf dem Bützflether Sand / Stade.
Seit 2006 läuft das Genehmigungsverfahren unter Federführung wechselnder Investoren.
Nach einem Baustopp soll die Anlage nun fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Eine betroffene Privatperson aus dem näheren Umfeld der MVA sowie die Stadt Stade selbst erheben Klage gegen die zuständige Genehmigungsbehörde, das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, welches die Anlage trotz anhaltenden Protests und Einwendungen der Bevölkerung und der Stadt Stade in 2016 genehmigt hat.
Die Bürgerinitiative ruft nun engagierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, den Prozess kritisch vor Ort in Lüneburg im Gerichtssaal zu beobachten und damit auch die persönliche Betroffenheit der Stader in Lüneburg aufzuzeigen. Hierzu informierte die BI vor dem Stader Rathaus am Donnerstag, den 29.08.2019, und hat erste Anmeldungen interessierter Bürgerinnen und Bürger entgegengenommen. Anschließend trug die BI dieses Anliegen auch mündlich in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Stader Rats vor und lud Ausschussmitglieder und die Verwaltung ein gemeinsam nach Lüneburg zu fahren um dort die Bedeutung dieses Rechtstreits für alle Stader Bürger zu unterstreichen.
Interessierte können sich über die Homepage https://www.buergerinitiative-buetzfleth.de/kontakt/ melden, damit ein entsprechend großer Anhörungssaal am OVG Lüneburg organisiert werden kann.
Weitere Infos: https://www.buergerinitiative-buetzfleth.de
Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie
Pressemitteilung der Bürgerinitiative Bützfleth vom 22.2.2019
Bürgerinitiativen solidarisieren sich gegen die geplante Müllverbrennungsanlage in Stade
Die Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie in Bützfleth hat zu einem Austausch- und Informationstreffen nach Bützfleth eingeladen. Dabei wurde unter anderem zu der Übergabe der erfolgreichen Petition: „Stoppt die MVA in Stade“ an den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies am 24.1.2019 in Hannover berichtet.
Auch drei Vertreter der befreundeten BI vom rechtselbischen Gebiet aus Schleswig- Holstein die Bürgerinitiative Haseldorfer Marsch folgten der Einladung, um gemeinsam die Konsequenzen einer geplanten MVA Stade zu diskutieren. Auch dort befürchtet man bei vorherrschender Süd-West-Windlage eine gravierende Verschlechterung der Luftqualität.
Dies wird von den Einwohnern in Stade-Bützfleth und Umgebung ebenfalls befürchtet: Wir brauchen endlich eine sachlich, datenbasierte Grundlage zur aktuellen Luftqualität“ war die einhellige Meinung der BI Stade-Bützfleth.
BI-Mitglied Andrea Rolapp berichtete von den neuesten Aktivitäten der BI, die sich mit dem Umweltminister Lies getroffen hatten. Der Minister Olaf Lies war mit zwei Referenten über eine Stunde mit der BI im sehr fachlichen Gespräch, wirkte gut informiert und sagte den Bützflethern seine Unterstützung zu, um vor allem erstmal Transparenz zur aktuellen Belastungssituation zu schaffen. Dr. Jan Witt von der BI Bützfleth, berichtete über die technischen Details der vorliegenden Daten und die Notwendigkeit einer fundierten Messung der Ausgangssituation. Dabei wurde von den Teilnehmern lebhaft diskutiert, dass die Stadt Stade noch immer keinen Auftrag vergeben habe, zeitnah die derzeitige Grundlast der Luftbelastung umfassend zu ermitteln. Witt: „Das Verfahren stockt wegen der Kosten.“
Die BI Haseldorf fordert parallel zu den Messungen in Bützfleth die Station Altendeich auf Schleswig-Holsteins Seite neu zu aktivieren. Diese Station des LLUR, die eine gute Lage in Hauptwindrichtung aufweist wurde leider seit 2001 auf ein Minimum zurückgefahren – Begründung? Fehlanzeige!
Neben diesen umwelttechnischen Fragen wurde auch der aktuelle prozessuale Stand des Gerichtsverfahrens diskutiert, das die BI Bützfleth seit 2017 unterstützt. Dieser Verfahrensstand interessierte natürlich auch die schleswig-holsteinischen Vertreter.
Einig war sich die BI Bützfleth und die Vertreter der BI Haseldorf, dass sich das Interesse der Bevölkerung noch steigern ließe und mehr Aktive benötigt werden. Dazu sollen weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen geplant werden.
Andrea Rolapp
Pressearbeit für die BI Bützfleth
https://www.buergerinitiative-buetzfleth.de
Verehrte Leser unserer Homepage,
Sie erwarten zu Recht eine Stellungnahme der Bügerinitiative (BI) zum Ausgang der Auseinandersetzung zwischen der Stadt Stade und einem Mitglied der BI.
Wir haben unsere Pressemitteilung und den Artikel im Stader Tageblatt vom 16.08.2018 mit Stellungnahmen des Stadtbaurates Herrn Kolk eingestellt.
Beide sind unabhängig und ohne Wissen der Inhalte der anderen Seite formuliert worden.
Zu dem Gerichtstermin haben sich sechs Bürger aus Bützfleth auf den Weg nach Lüneburg gemacht.
Zu dem Artikel des geschätzten Herrn Strüning möchten wir folgende Kommentare geben:
Wir bedauern außerordentlich, dass in der Sache unserer Auseinandersetzung keine Klärung herbeigeführt wurde. Lediglich, wie in der Stellungnahme der BI bereits vermerkt, müssen die Bürger in Bützfleth zur Kenntnis nehmen, dass eine Gemengelage mit dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme vorliegt.
In Kenntnis der Grenzwerte der TA-Lärm und der bei dem in einem allgemeinen Wohngebiet wohnenden Kläger gemessenen Werten bedeutet der OVG-Beschluss keineswegs eine Verschlechterung des Schutzanspruches.
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Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie Bützfleth
P R E S S E M I T T E I L U N G
2018-08-15
Am 14.08.2018 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) den Bebauungsplan 602/1 „Vorhandene Industrie nördlich der Johann-Rathje-Köser- Straße“ der Hansestadt Stade für rechtswidrig erklärt und damit außer Kraft gesetzt.
Die „Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie“ hatte in Koordination mit dem BUND Stade eine Klage vor dem OVG initiiert, da nach Ansicht der Kläger vor allem der Schallschutz der benachbarten Wohngebiete nicht den normativen und gesetzlichen Vorgaben entsprach. Deutliche Überschreitungen wurden sowohl von dem als Kläger auftretenden Bauingenieur Schmidt an seinem Wohnhaus im Bützfleth gemessen als auch vom Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven.
Gerügt wurde darüber hinaus das das seit 1976 im Flächennutzugsplan angestrebte und im aufgehobenen B-Plan 333/1 festgesetzte Grünflächen- und Pflanzgebot parallel zum alten Landesschutzdeich in den vergangenen 40 Jahren nicht umgesetzt wurde. Durch diesen bis über 200 m breiten Wald sollte und soll der Schallschutz verbessert werden und auch ein nennenswerter Schutz vor der Staubbelastung der nicht eingehausten Bauxithalde auf dem Gelände der AOS erzielt werden. Außerdem erwarten die Kläger durch den Wald eine Reduzierung der Belästigung durch den als unangenehm empfundenen, zeitweise auftretenden „Seifenlauge“-Geruch vom Gelände der AOS.
Die Kläger haben immer wieder darauf abgestellt, dass es sich bei der Zuordnung von Industriegebiet zu Wohngebiet auf Grund des großen räumlichen Abstandes nicht um eine Gemengelage handele. Diesem Standpunkt ist das Gericht mit deutlichen Worten entgegengetreten. Von dieser Rechtsauffassung mussten sich die Kläger daher verabschieden.
Der Senat erörterte gar nicht die von den Klägern gerügten fachlichen Mängel des B-Planes. Es erschien ihm ausreichend, dass der vorliegende B-Plan formale Mängel aufweist, um ihn als rechtswidrig zu erklären.
Die Kläger weisen darauf hin, dass das OVG schon im Jahre 2008 den vom Rat beschlossenen B-Plan 333/1 für das im gleichen Industriegebiet geplante Kohlekraftwerk als formal rechtswidrig angesehen hatte. Die Pläne zur Erstellung eines Kohlekraftwerkes wurden daraufhin aufgegeben. Im jetzt abgeschlossenen Verfahren signalisierte das OVG schon einmal, dass es das Verfahren wegen eines anderen Formfehlers abschließen wolle. Die Kläger baten aber das Gericht, das Verfahren weiter laufen zu lassen, um endlich eine endgültige Klärung zu erzielen. Der Rat heilte daraufhin den schon damals aufgezeigten formalen Fehler in einem Verfahren, endend in einem erneuten Beschluss des Rates, der – wie der aktuelle Beschluss des OVG zeigt – erneut zu einem mangelhaften Ergebnis führte.
Durch den jetzt vorliegenden Beschluss des OVG ist in der Sache selber nichts geregelt. Die Kläger gehen davon aus, dass die Stadt den B-Plan 602/1 erneut überarbeiten, erneut auslegen, erneut erörtern und erneut nur den gerügten Formfehler korrigieren wird.
Die Kläger befürchten, dass bei nur formaler Überarbeitung des B-Planes die Beteiligten sich erneut vor Gericht treffen werden. Um das zu vermeiden ist der formale Kläger, Dipl.-Ing Hans Schmidt noch im Gerichtssaal auf den Vertreter der Stadt, Herrn Jakobs zugegangen und hat ihm gesagt, dass er es für sinnvoll und notwendig erachte, dass die Interessenten miteinander reden würden anstatt vor Gericht zu ziehen. Eine Mediation halten die Kläger potentiell für eine sinnvolle Art der Konfliktbewältigung.
Artikel vom 23.06.2018 im Stader Tageblatt STADE. Die Fraktion der Grünen bringt das Thema der Müllverbrennung auf Bützflethersand auf die Tagesordnung des Landtags. Die für die Region zuständige Grünen-Abgeordnete Eva Viehoff hat eine Kleine Anfrage gestellt, die sich in 21 Detailfragen aufsplittet.
Wie mehrfach berichtet, steht der Rohbau für die Müllverbrennung seit Jahren ungenutzt im Industriegebiet. Eine Betriebsgenehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg liegt vor. Die Stadt und Bewohner aus Bützfleth klagen gegen diesen Bescheid.
Viehoff will in diesem Zusammenhang wissen, welche Art von Abfällen in der geplanten Anlage verbrannt werden soll und woher der Müll kommt. Viehoff fragt, wie und wo Schlacke und Rückstände aus der thermischen Verwertung entsorgt werden sollen und ob nach Einschätzung der Landesregierung im Landkreis Stade Müllverbrennungskapazitäten benötigt werden. Viehoff: „Ist der Bau der geplanten Müllverbrennungsanlage in Bützfleth erforderlich?“ Die Abgeordnete weist darauf hin, dass im europäischen Abfallrecht Vermeidung und Recycling einen höheren Stellenwert genießen als die Verbrennung.
Die Grüne hakt zudem in Sachen Vorbelastung und einer entsprechenden Analyse des Gewerbeaufsichtsamts nach, in der die Belastungen der vorhandenen Industrie und des Schiffsverkehrs auf der Elbe berücksichtigt werden müssten. Viehoff bringt auch das Krebsregister ins Spiel, das einst – von 2002 bis 2009 – eine erhöhte Krebsrate im Landkreis auswies. Und sie will wissen, welche Risiken sich durch die Anlage für Landwirtschaft und Tourismus als Hauptwirtschaftszweige in der Region ergeben.
Die Anfrage ist Ausfluss eines Besuchs der Landtagsfraktion der Grünen vor zwei Wochen in Bützfleth. Schon zu diesem Zeitpunkt hatten die Politiker ihren Vorstoß angekündigt. Eva Viehoff: „Es bleibt zu hoffen, dass die angestrengten Klagen erfolgreich sind.“
Artikel im Stader Tageblatt vom 08.06.2018
STADE. Die Ablehnung gegen die geplante Müllverbrennungsanlage auf Bützflethersand eint Verwaltung, Politik und Anwohner. Das wurde während eines Besuchs von Grünen-Landtagsabgeordneten am Donnerstag deutlich. Ob die Einigkeit von Erfolg gekrönt sein wird, ist sehr fraglich.
Die Stadt Stade klagt gegen die entsprechende Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg. Die Bützflether Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie tut es ihr gleich. Einer ihrer Aktiven, Dr. Jan Witt, schilderte anschaulich, was auf Bützflether und ihre Nachbarn zukommt, wenn die Pläne der EBS Stade Besitz GmbH umgesetzt werden.
200.000 Tonnen Müll sollen hier jährlich verbrannt und zu Strom umgewandelt werden. Zum Vergleich: Im gesamten Landkreis Stade fallen pro Jahr keine 40.000 Tonnen an. Woher der Abfall kommt, weiß noch keiner. Wahrscheinlich wird er aus dem Ausland per Schiff über den Stader Seehafen umgeschlagen. Dass dieses Verfahren dem Müll-Tourismus Vorschub leiste, bedauern die Grünen.
Was die Bützflether neben den zusätzlichen Lkw-Fahrten viel mehr umtreibt, sind vor allem die Schadstoffe, die aus dem über 100 Meter hohen Schornstein in die Umwelt geblasen würden. Blei und Quecksilber seien darunter. Zudem blieben pro Jahr 300 Tonnen hochgiftige Schlacke als Endprodukt der Verbrennung. Der Göttinger Professor Christian Jooß hatte vor gut einem Jahr während eines Vortrags in Stade von „schleichender Volksvergiftung“ gesprochen.
Befürchtung: Giftige Substanzen gelangen in die Landwirtschaft
Jan Witt ist Meeresbiologe und im Nebenerwerb Landwirt. Er befürchtet wie seine Kollegen Dr. Jochen Witt und Rolf Köser, dass sich die giftigen Substanzen direkt auf die Früchte ablagern – oder auf das Gras fürs Milchvieh – und so in den Lebensmittelkreislauf gelangen. Kösers Familie betreibt Obstbau in vierter Generation. Bei einem Störfall könnte an einem Tag das Lebenswerk zerstört werden, so seine Befürchtung.
Andrea Rolapp denkt vor allem an die Kinder, die durch die Feinstäube besonders belastet werden könnten. „Ein großes Unternehmen nimmt ein kleines Dorf in seinen Griff“, moniert sie. Kindergarten und Schule zum Beispiel lägen gut 1,5 Kilometer von der Müllverbrennungsanlage entfernt.
Jan Witt kann das Gewerbeaufsichtsamt nicht verstehen, das die Anlage genehmigt hat. Er vermisst eine Vorbelastungsuntersuchung am Industriestandort und am Schifffahrtsweg mit den Emissionen von Betrieb und Dieselmotoren. Die Behörde konterkariere ihre Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen.
Auch die Stadt hat vor einem Jahr Klage eingelegt gegen den Bescheid des Gewerbeaufsichtsamtes. Seitdem ruht das Verfahren. Wie die Verwaltungsrichter in Lüneburg entscheiden werden, darauf sei er wie viele Juristen sehr gespannt, sagte Stadtbaurat Lars Kolk. Die Stadt klage, weil es sich bei den aktuellen Plänen nicht um das ursprünglich eingereichte Vorhaben handele. Einst waren erste Teile der Anlage genehmigt und gebaut werden, damit der erzeugte Dampf und Strom zur Hälfte im Industriegebiet verbraucht wird. Auch eine Kraftwärmekopplung gehörte zum Projekt. In den neuen Unterlagen ist davon keine Rede mehr. Die Identität des Vorhabens sei nicht mehr gegeben. Außerdem stamme der Vorbescheid für die „Ersatzbrennstoffanlage“, wie es offiziell heißt, aus dem Jahre 2008. Die Stadt zweifelt an, dass diese Genehmigung noch rechtswirksam ist.
„Geschäftemacherei auf unsere Kosten“
Was die Kritiker besonders ärgert: Die Firma, die jetzt die Genehmigung beantragt, plane offenbar den Verkauf der Immobilie mit dem bereits erstellten Rohbau auf Bützflethersand direkt an der Elbe. Es soll sogar Interessenten aus China geben. „Reine Geschäftemacherei auf unsere Kosten“, kritisiert Jan Witt.
Die Grünen wollen im Landtag reagieren. Die hiesige Abgeordnete Eva Viehoff bereitet eine Anfrage zu dem komplexen Thema vor. Fraktionsvorsitzende Anja Piel gab den Tipp, sich an die von SPD und CDU geführten Ministerien für Umwelt und für Wirtschaft zu wenden, um politisch Einfluss zu nehmen. Stefan Wenzel, einst Umweltminister, warf die Frage auf: Wie gehen wir als Gesellschaft mit Müll um – vom Plastikabfall bis zum Klärschlamm? Und: Ist Müll ein handelbares Gut? Er setzt auf schärfere Grenzwerte bundesweit in den Genehmigungsverfahren.
Für Stadtbaurat Kolk bedauerlich: Keine Umweltschutzorganisation war bereit, die Bützflether zu unterstützen. Mit einer Verbandsklage hätte es durchaus mehr Möglichkeiten gegeben, gegen die Pläne vorzugehen.
Ortsbürgermeister Sönke Hartlef hatte zuvor betont, dass die Bützflether seit 40 Jahren gut mit der Industrie leben könnten. Der Umgang mit Dow oder AOS sei nachbarschaftlich und respektvoll. Doch die Müllverbrennungsanlage stoße auf Ablehnung. Dr. Barabara Zurek vom Grünen-Kreisvorstand bekräftigte: „Keiner will sie.“