Unser Fragenkatalog zum Holzkraftwerk: Die Antworten der Hansekraft vom 18.10.24

12 Fragen der BI zum geplanten Hansekraft Holzkraftwerk – Die Antworten der Hansekraft


  1. Sind die Leistungsdaten im Prospekt dieses deutschlandweit größten Altholzkraftwerks belegbar realistisch oder als Teil einer Werbeoffensive optimistisch gerechnet?
    Das Projekt in Stade ist passgenau auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnitten. Durch die ortsansässigen Industriebetriebe ist der Bedarf an grünem Dampf sehr groß. So können wir zuverlässig die bisher eingesetzten überwiegend fossilen Energieträger ersetzen und zusammen mit unserem grundlastfähigen grünen Strom wirkungsvoll zu einer dauerhaften CO2-Reduktion beitragen. Auch für die Stadt Stade kann unser Vorhaben ein weiterer effektiver Baustein für die klimaneutrale Wärmeversorgung sein. Mit allen unseren Partner haben wir bereits schriftliche Vereinbarungen getroffen und werden verlässlich die vereinbarten Energiemengen liefern.
    Darüber hinaus werden die technischen Details der Anlage im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Behörde überprüft.

  2. Wann wird die HanseKraft den Antrag auf Genehmigung nach BImSchG stellen und wann soll das Kraftwerk in Betrieb geheen?
    Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass wir im Herbst 2025 die Genehmigungsunterlagen bei der verfahrensführenden Behörde einreichen werden. Der Übergang in den Regelbetrieb ist für Mitte 2029 geplant.

  3. In Deutschland und Europa werden zunehmend Holzkraftwerke gebaut und in absehbarer Zeit eine Überkapazität für den Markt für Altholz bilden. Die so absehbare Verknappung wird für höhere Preise sorgen und die Gefahr eines Brennstoffmangels ist realistisch. Dann werden alternative Brennstoffe angefragt und die Sorge besteht, dass Frischholz aus Übersee oder belastete Brenngüter eingesetzt werden. Welche Planungen bestehen seitens der HanseKraft für eine solche Situation?
    Der deutsche Altholzmarkt befindet sich im Umbruch. Alte Anlagen, die überwiegend Strom produzieren, gehen vom Netz. Gleichzeitig werden viele neue moderne Anlagen gebaut. Dies führt zu einer Neusortierung des deutschen Altholzmarktes. Unser Fokus liegt dabei ganz klar auf dem internationalen Markt, wo viele Kapazitäten brach liegen. Dafür bietet Stade mit der Anbindung an die Elbe logistisch hervorragende Bedingungen. Wir haben bereits in dieser frühen Phase erste Vereinbarungen mit Lieferanten aus dem europäischen Ausland getroffen und so sehen wir schon heute, dass unsere Anlage hier große vorhandene Potenziale mobilisiert. Marktstudien bestätigen eine langfristig positive Prognose. Den Einsatz von Frischholz schließen wir aus. Er ist auch nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens. Während des Betriebs wird die Anlage durch die Gewerbeaufsicht kontrolliert.

  4. Wie wichtig ist die Altholzklasse IV für den Betrieb ihres Kraftwerks? Wäre die Hansekraft bereit bereits im Vorfeld auf die Klasse IV zu verzichten und den Bürgern entgegenzukommen?
    Altholz der Kategorie IV ist ein Altholz-Mix. Nur ein kleiner Teil des Altholzes in diesem Mix ist mit Holzschutzmitteln oder ähnlichen Schadstoffen behandelt. Meist handelt es sich dabei um behandeltes Holz von Gartenmöbeln und Gartenzäunen sowie um das Holz imprägnierter Fensterrahmen und Haustüren. Aufgrund von heute geltenden Gesetzesvorgaben werden die Belastungen in dieser Altholzkategorie ständig geringer und der Altholz-Mix damit immer sauberer. Wir wählen den Weg der thermischen Verwertung auch für Altholz der Kategorie IV, da es die einzig sinnvolle Nutzung zur Alternative der Deponierung darstellt. Unsere Anlage ist durch die installierte Rauchgasreinigung dazu in der Lage mögliche Schadstoffe zu binden und herauszufiltern. Unsere Planungen werden von Beginn an eng mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Alle geltenden Grenzwerte werden deutlich unterschritten werden.

  5. Wie sind die Vorkehrungen, dass bei der Verbrennung keine organischen Schadstoffe in die Umwelt gelangen und die Bützflether Bürger hohen Belastungen ausgesetzt werden?
    Nach der Verbrennung in der Brennkammer erfolgt bereits die erste Reinigung der Abgase. Grobe Partikel werden zunächst in den siloförmigen Heißgaszyklonen abgeschieden und zurück in die Brennkammer im Kreislauf geführt. Mit einer anschließenden Rauchgasreinigung werden die restlichen im Rauchgas enthaltenen staubförmigen und gasförmigen Bestandteile durch die Zugabe von Additiven gebunden und herausgefiltert. Mögliche Schadstoffe, auch organische, werden so gebunden und herausgefiltert.

  6. Werden bereits bestehende organische Luftbelastungen (Dioxine, Furane, PAKs) in Voruntersuchungen in Bützfleth als Status Quo untersucht?
    Mit der Durchführung der Messungen ist ein von den Behörden akkreditiertes Messinstitut beauftragt. Die Depositionen von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB sowie Benzo(a)pyren als PAK-Leitparameter, sind Bestandteil der Messungen.

  7. Warum bekommen wir keine Informationen zu den installierten Luftmessstationen in Bützfleth? Wird der kritische Feinstaub (PM10, PM2,5) gemessen?
    Die Messungen sind Teil der Vorbereitungen zum Genehmigungsverfahren unserer Anlage. Die Anzahl der Messpunkte, die Lage und die Messparameter wurden im Rahmen der Antragskonferenz mit den Behörden abgestimmt. Feinstaub PM10 und PM2,5 werden nicht gemessen, da die vom Gesetzgeber geforderten Grenzwerte für Staub so niedrig liegen, dass sie im Rahmen der Emissionsbetrachtung nicht relevant sind. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Messungen einer Qualitätssicherung unterzogen und in einem ausführlichen Messbericht dokumentiert und bewertet. Die Auswertung des Messberichts wird im Rahmen des Erörterungstermins der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir das gesamte Messverfahren ungestört und auf vorgeschriebene Weise ablaufen lassen wollen. Das bedeutet auch, dass während laufender Messungen, einschließlich der kalten Jahreszeit und ohne abschließende Auswertung keine Zwischenstände veröffentlicht werden.

  8. Welche Rolle spielen die Störfallrisiken für Bützfleth mit weniger als 1000m zur nächsten Wohnbebauung in den Planungen der Hansekraft?
    Unsere Anlage durchläuft ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Ziel dieses Verfahrens ist es, sämtliche Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Umwelt und Natur zu untersuchen und möglichen Risiken vorzubeugen. Dazu zählen selbstverständlich auch mögliche Störfallrisiken.

  9. Inwieweit sind die Daten (Leistungsdaten, Schadstoffausstoß) aus Emlichheim auf Bützfleth übertragbar, wo es doch hier um ein deutlich größeres Vorhaben mit einem höheren Anteil der Altholzklasse 4 geht?
    In Emlichheim handelt es sich um eine kleinere Anlage älteren Bautyps. Es ist daher nicht möglich, die Daten aus Emlichheim 1:1 zu übertragen und hochzurechnen. Die Emissionen in Emlichheim werden monatlich auf der Webseite der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die geltenden Grenzwerte werden deutlich unterschritten. Zudem ist unsere Anlage in Emlichheim EMAS-zertifiziert und unterliegt somit den Anforderungen eines der anspruchsvollsten und strengsten Umweltzertifikate. In Stade handelt es sich um eine moderne Anlage. Auch diese werden wir EMAS-zertifizieren lassen und auch hier werden die geltenden Grenzwerte deutlich unterschritten werden.

  10. Welche Überlegungen bestehen bei HanseKraft um weitere Lärmbelastungen der bereits vorbelasteten Wohngebiete in Bützfleth zu vermeiden?
    Bei unserem Projekt handelt es sich um ein herkömmliches Industrievorhaben, das nach den Richtlinien des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) untersucht und genehmigt wird. Ziel des Genehmigungsverfahrens ist es, sämtliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Umwelt und Natur zu untersuchen und möglichen Risiken vorzubeugen. Dazu zählt auch die Lärmemission.

  11. Welche konkreten Planungen bestehen für ein Wärmenetz über die Stadtwerke Stade? Wer trägt die Kosten und was kommt auf den Bürger zu?
    Unsere Anlage ist optimal auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmt. Das bedeutet auch, dass wir bereits in einer frühen Phase intensive Gespräche mit der Stadt Stade und den Stadtwerken geführt haben. Die kommunale Wärmeplanung der Stadt befindet sich derzeit in der Potentialanalyse. Unser Projekt wurde als eine mögliche, regenerative Wärmequelle neben anderen Anfang des Jahres in die ganzheitliche Betrachtung für die Kommune mit aufgenommen. Hierfür haben wir einen LOI (Letter of Intent) geschlossen. Bitte haben Sie darüber hinaus Verständnis, dass wir als externes Unternehmen keine Angaben zu den Planungen und den Kosten des städtischen Wärmenetzes machen können.

  12. Nachdem die Bauleitplanung der Stadt für das Industriegebiet vom OVG gekippt wurde, wie plant Hansekraft in dieser rechtlich vakanten Situation für die festgestellte Gemengelage der naheliegenden Wohngebiete einen rechtskonformen Lärmschutz zu gewährleisten?
    Bei unserem Projekt handelt es sich um ein herkömmliches Industrievorhaben, das nach den Richtlinien des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) untersucht und genehmigt wird. Ziel des Genehmigungsverfahrens ist es, sämtliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Umwelt und Natur zu untersuchen und möglichen Risiken vorzubeugen. Dazu zählt auch die Lärmemission.

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Antworten der Hansekraft auf den Fragenkatalog der BI vom 13.10.24
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