BIB kritisiert regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises, insbesondere geltendes Baurecht wird in vielen Bereichen ignoriert

Pressemitteilung der Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie (BI Bützfleth) vom 6.1.2026

Der Planungsexperte der Bürgerinitiative Bützfleth Hans Schmidt hat auf 8 Seiten seine Kritik zu Papier gebracht und belegt gewohnt exakt, wo es im Entwurf des RROP überall hakt und kneift. „Es wird bestehendes Baurecht schlicht ignoriert und wiederholt versucht den Bürgern grundsätzliche Rechte zu verwehren„ ,so die vernichtende Bilanz von Schmidt.

 

Hans Schmidt ärgert sich über die Ignoranz der Stader Planer und die hohe Zahl von grundlegenden Fehlern in der vorgelegten Entwurfsplanung. „ Ich habe nur die eklatanten, auffälligen Fehler meist im Bützflether Umfeld benannt“ so Schmidt, der sich viel Zeit nehmen musste, um die umfangreiche Planungsunterlage zu prüfen. Er und die BI Bützfleth hoffen nun, dass der Entwurf intensiv überarbeitet und grundlegend verbessert neu ausgelegt wird. Er hat aber neben der Kritik auch zahlreiche Verbesserungsansätze aufgezeigt:

 

So schlägt Schmidt vor, endlich den bereits 1972 geplanten und nie umgesetzten Grüngürtel zwischen Industriegebiet und Ortschaft Bützfleth endlich verbindlich festzusetzen und auch als Fläche auszuweisen. Damit würde die Grenze zwischen Industrie und Ortschaft ökologisch aufgewertet und trägt neben einem verbesserten Landschaftsbild auch zum Lärmschutz und zur Feinstaubreduzierung bei. Und es wäre ein erstes Entgegenkommen der Stadt und ihrer Schutzverpflichtung dem Bützflether Bürger gegenüber- zwar lange versäumtes Recht, aber eine Geste...

 

An vielen Beispielen erläutert Schmidt die Versäumnisse der Stadt zu gerichtlich einkassierten B-Plänen und der seit Jahren angemahnten Abhilfe durch eine neue rechtskonforme Bauleitplanung.

 

„Genau diese Versäumnisse werden der Stadtplanung jetzt erneut auf die Füße fallen, sogar das bestehende Landesraumordnungsprogramm, was ja rechtlich den Rahmen für das RROP gibt, werde teilweise gar nicht berücksichtigt“, so Schmidt. In vielen Fällen werden auch die bekannten Fehleinschätzungen zu Lärmschutzfragen und der Einstufung allgemeiner Wohngebiete und deren Mindestabstand zu Gewerbe und Industrie deutlich, die bei jeder Veränderung oder Erweiterung im Industriepark erneut zu Auseinandersetzungen führen werden, von denen bisher auch gerichtlich die BIB vollumfänglich bestätigt wurde. Diese Aspekte treiben auch die bisherige Diskussion zum Holzkraftwerk der Hansekraft immer wieder neu an, wie wiederholt auch in der Presse bereits diskutiert wurde. Natürlich werden mit dem RROP langfristige Planungsabsichten dargestellt, die die Bürger von Bützfleth besonders betreffen und da schaut die BIB natürlich genau hin.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Witt

Bürgerinitiative Bützfleth

www.buergerinitiative-buetzfleth.de