Bauleitplanung der Stadt Stade missachtet Rechte der Bützflether

Bützfleth, den 13.01.2025 / 16.10.2025

Bürgerinitiative Bützfleth (BiB) für eine Umweltverträgliche Industrie

Veranlasst durch die Planung der Firma HanseKraft, auf dem Bützflethersand ein großes Kraftwerk zu bauen, haben wir uns mit der Bauleitplanung der Stadt Stade im Gebiet der Ortschaft Bützfleth befasst.

 

Wir stellen nicht in Frage, das Altholz der Klasse III und IV grundsätzlich verbrannt werden muss, da eine Deponierung aus umweltrelevanten Gründen nicht zur Verfügung steht.

 

Unsere Fragestellung geht dahin, ob und wie angesichts der Nähe der Wohnbebauung zum potentiellen Standort der Altholz-Verbrennungsanlage die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der in der Nachbarschaft in ausreichendem Maße in der Bauleitplanung von der Stadt beachtet werden sollen und können.

 

Die von uns öffentlich gestellten sonstigen Fragen zur Beachtung des von Gesetzgeber geforderten Nachhaltigkeitsgebot und des allgemeinen Immissionsschutzes und Klimaschutzes sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch das GAA Lüneburg zu klären.

 

Wir stellten – wie schon sehr oft - fest, dass die Bauleitplanung der Stadt seit der Eingemeindung, das Recht der Nachbarschaft auf Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzen missachtet hat und noch heute missachtet. Der Nachweis dafür wird mit diesem Schreiben geliefert.

 

Nach den schrecklichen Unfällen in Seveso/Italien und Bophal/Indien hat die EU die Seveso II-Richtlinie erarbeitet, um zwischen sogenannten Störfallbetrieben und schützenswerten Bereichen, z. B. Wohngebieten je nach Störfallpotential ausreichend Abstand zu gewährleisten... ganzen Artikel lesen


Lese hier den ganzen Artikel als PDF:

Download
Bauleitplanung rechtswidrig
Bauleitplanung 2024-12-23 rechtswidrig.p
Adobe Acrobat Dokument 285.1 KB