Warum kein Kohlekraftwerk in Stade-Bützfleth?
- Der belgische Energieriese Electrabel plant auf dem Bützflether Sand ein 800 MW Steinkohlekraftwerk zu errichten, mit einem jährlichen CO2 Ausstoß von mehr als 4,5 Millionen
Tonnen. Das trägt maßgeblich zum Klimawandel und somit zur Zerstörung unseres eigenen Lebensraumes bei.
- Die CO2-Abscheidung (CCS-Verfahren) wird frühestens in 20 Jahren einsetzbar sein. Eine Nachrüstung erscheint selbst dann wegen der hohen Kosten unwahrscheinlich, weil
unrentabel.
- Freigesetze Schadstoffemissionen wie Quecksilber, Stickoxyde und ähnliche Stoffe haften am Feinstaub (zwischen 200 und 400 t/Jahr) und schädigen die menschliche Lunge.
- Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere. Die Quecksilberverschmutzung wurde zunächst als akutes, lokales Phänomen
betrachtet, gilt heute aber als globales, weit verbreitetes und chronisches Problem. Hohe Dosen können für den Menschen tödlich sein, aber auch relativ niedrige Mengen können bereits ernsthafte
Entwicklungsstörungen des Nervensystems verursachen und wurden vor kurzem mit schädlichen Auswirkungen auf die Herzgefäße, das Immunsystem und den Fortpflanzungszyklus in Verbindung gebracht.
Quecksilber verzögert zudem mikrobiologische Vorgänge im Boden und wurde gemäß der Wasserrahmenrichtlinie als prioritärer gefährlicher Stoff eingestuft.Quecksilber ist ein persistenter Stoff und kann
sich in der Umwelt zu Methylquecksilber umwandeln, das die Erscheinungsform mit den stärksten toxischen Wirkungen ist. Methylquecksilber überwindet sowohl die Plazentarschranke als auch die
Blut-Hirn-Schranke und kann die geistige Entwicklung vor der Geburt behindern. Die Exposition von Frauen im schwangerschaftsfähigen Alter und von Kindern ist deshalb höchst bedenklich.
- Eine Hauptquelle für Freisetzungen von Quecksilber ist die Verbrennung von Kohle!
- Laut § 50 BlmSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine best. Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf
die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit sie möglich vermieden werden. Dazu bedarf es der Einhaltung bestimmter Abstände
zwischen sich gegenseitig beeinträchtigenden Nutzungen. So ist im Ab- standserlass des Landes NRW für Kraftwerke der vorgesehenen Leistungsklasse ein Abstand zum Wohn- bzw. Mischgebiet von mindestens
700 Metern einzuhalten. Dieser wird in der Planung von Electrabel weit unterschritten. Die erste Wohnbebaueung reicht demnach nur 150 Meter an das geplante Kraftwerk heran. Fraglich ist somit auch
die Gültigkeit der Änderung des Bebauungsplanes 333/1 vom 20.04.2006 der Stadt Stade in Bezug auf die Nähe der Wohngebiete.
- Der in den Antragsunterlagen genannteLärm durch den Anlagenbetrieb übersteigt mit zum Teil über 100 dB (A)-Werten die im Bebauungsplan 333/1
vorgegebenen Werte von tagsüber 60 db(A) und nachts von 45 db(A) (zu messen auf dem alten Landesschutzdeich) bei weitem.
- Die 18 m hohen Kohlehalden sind lediglich durch den alten, 6,5 m hohen, Landesschutzdeich von der Wohnbebauung getrennt. Infolgedessen kann der Kohlenstaub ungehindert in die
Ortschaft wehen. Schon jetzt ist eine Belastung von Bauxit- staub durch die AOS gegeben, obwohl diese Halde noch weiter von den Wohngebieten entfernt liegt und ebenfalls beregnet wird.
- Laut Antragsunterlagen soll die Kohle mit der Bahn angeliefert werden. Die entstehenden Reststoffe (690.000 Tonnen/Jahr) sollen per LKW abgefahren werden. Das entspricht einem
Verkehrsaufkommen von 125 LKW pro Tag bzw. 875 LKW/Woche. Der entstehende Verkehrslärm (der sich zu dem Verkehrslärm der anderen Betriebe (PROKON Bioethanol, Müllverbrennung,
Eisenschmelze, AOS, DOW) addiert) ist in der Antragstellung nicht berücksichtigt. Zudem wächst die Beanspruchung der innerörtlichen Straßen unerträglich.
- Durch die Planung, den Bau und den Betrieb des Kohlekraftwerkes in Bützfleth werden vorhandene Wohnimmobilien in ihrem Wert stark gemindert.